Sie möchten dauerhaft oder zumindest im Winterhalbjahr auf Teneriffa leben? Das wollen viele Deutsche und es haben sich hier schon Regionen mit starker deutschsprachiger Bevölkerungsdichte herausgebildet.
Doch Teneriffa ist eine sehr vielseitige Insel, in jeder Hinsicht: Botanik, Klima/Temperaturniveau, Infrastruktur unterscheiden sich erheblich, je nachdem, wo auf Teneriffa Sie leben. Bevor Sie Ihren Wohnsitz hier durch Immobilienkauf fixieren, sollten Sie mit mehreren Urlauben oder zunächst einer mehrmonatigen Wohnungsmiete überprüfen, ob Sie im betreffenden Teil Teneriffas glücklich sind. Wie gesagt, Teneriffa ist sehr vielseitig und bietet für fast jeden das Richtige.
Falls Sie vollständig nach Teneriffa umziehen und Ihren deutschen Wohnsitz aufgeben, hat dies zahlreiche Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung und auf die Zahlung von Renten und Versorgungsleistungen. Renten werden dann nur noch auf ein spanisches Konto gezahlt, deutsche Sozialhilfeansprüche entfallen und auch die Kostenübernahme einer planbaren Behandlung in Deutschland durch die spanische Krankenversicherung ist eingeschränkt. Lassen Sie sich über diese Punkte intensiv beraten, bevor Sie Ihren deutschen Wohnsitz völlig aufgeben.
Für den Transport und ggf. die Verzollung Ihres Hausrats gibt es erfahrene deutschsprachige Umzugsspeditionen, die Ihnen auch bei der Formalien helfen, damit Sie Ihren Hausrat richtig und rechtzeitig als Umzugsgut deklarieren und so die Einfuhr-Verzollung sparen können.
Die Mitnahme eines "normalen" Autos von Deutschland nach Teneriffa ist im Allgemeinen nicht wirtschaftlich, da es hier in einem aufwändigen Verfahren neu immatrikuliert werden muss. Damit ein Auto (nur eines pro umziehendem Führerschein-Inhaber!) als Umzugsgut zollfrei eingeführt werden kann, muss es im Heimatland mindestens 6 Monate auf Sie persönlich zugelassen gewesen sein, Zulassungen auf Ihre Firma z.B. werden nicht als zollbefreiend anerkannt, und es muss innerhalb eines Monats nach Ihrer Anmeldung hier immatrikuliert werden. In allen anderen Fällen zahlen Sie Einfuhrzoll auf Fahrzeuge, der sich nach einem hier gutachtlich festgestellten Wert bemisst.
Quelle: Deutsche Botschaft / Übersiedeln 11.01.2011